Eignungsfeststellungsverfahren für Studenten der Informatik
Seit Wintersemester 2002/03 erfolgt die Vergabe von Studienplätzen für Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) über einen Eignungstest, genannt Eignungsfeststellungsverfahren. Zu diesem Verfahren bewerben Sie sich direkt am Institut für Informatik, während die Einschreibung im Anschluss daran bei der Studentenkanzlei stattfindet.
Ablauf des Verfahrens
Sie bewerben sich mit den unten genannten Unterlagen. Nach der Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach der
Eignungsfeststellungssatzung
werden wir
Ihnen entweder direkt einen Studienplatz für Informatik an der LMU anbieten.
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ihre ermittelte Durchschnittsnote 2.3 oder besser ist
(wobei die Abiturnote mit 60% und der Notenmittelwert aus den Fächern Mathematik und gegebenenfalls Physik, Informatik und Englisch mit 40% eingeht);
weitere Qualifikationen (einschlägige Berufsausbildungen oder andere berufspraktische Tätigkeiten) können zu einem Notenbonus von insgesamt bis zu 0.5 führen.
Oder Sie zu einer schriftlichen Prüfung (Klausur) einladen.
Klausurtermine:
entweder Di., 5.08.2008, 10.00-12.00 Uhr, Raum C 122, Theresienstr. 39
oder Di., 9.09.2008, 10.00-12.00 Uhr, Raum B 139, Theresienstr. 39
Oder Ihren Antrag wegen mangelnder Eignung ablehnen. In diesem Falle können Sie das Verfahren im nächsten Jahr noch einmal wiederholen.
Bewerbungsunterlagen
Für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren müssen Sie fristgerecht einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie entweder über ein Online-Formular stellen,
das ab Montag, den 9. Juni an dieser Stelle verlinkt sein wird wird,
oder das hier herunterzuladende Antragsformular schriftlich ausfüllen und per Post an die unten stehende Adresse schicken.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen für das Eignungsfeststellungsverfahren ( ps, pdf)
Termine:
Für das Wintersemester jeweils bis 15.Juli,
für das Sommersemester jeweils bis 15. Januar.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen vollständig beizufügen:
kurzer tabellarischer Lebenslauf;
Ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster kurzer Kommentar (max. 1000 Wörter) dazu, warum Sie glauben, für ein erfolgreiches Studium der Informatik geeignet zu sein.
Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife (in Deutschland: Kopie des Abiturzeugnisses). Falls das Schulabschlusszeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ist, muss eine amtliche Übersetzung beigefügt werden (Kopie genügt); Bei ausländischen Bewerbern, die das Studienkolleg absolviert haben, genügt eine Kopie des Zeugnisses des Studienkollegs. In diesem Fall sollten die Noten im Bewerbungsbogen aus dem Zeugnis des Studienkollegs übertragen werden.
Lebenslauf und kurzer Kommentar können bei einer Online-Bewerbung ebenfalls über die Webform abgegeben werden. In jedem Fall, auch bei einer Online-Bewerbung, muß der Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife per Post an die unten stehende Adresse geschickt werden.
Adresse
An das
Institut für Informatik
der Ludwig-Maximilians-Universität München
z. Hd. Frau Sigrid Roden
Bewerbung für das Studium der Informatik
Oettingenstraße 67
80538 München
Deutschland
Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren?
Es betrifft jeden, der im jeweils kommenden Wintersemester an der LMU das Studium der Informatik im Bachelorstudiengang an der LMU beginnen möchte.
Das Eignungsfeststellungsverfahren betrifft nicht:
Studenten, die - unter Anrechnung von vorherigen Studienleistungen -
den Diplomstudiengang Informatik in einem höheren Semester beginnen wollen.
Studenten, die Informatik als Nebenfach studieren wollen
Studenten, die Informatik für das Lehramt studieren wollen
Medieninformatiker (für die gilt bis auf weiteres ein Numerus Clausus)
Personen, die nicht schon in diesem Wintersemester mit dem
Informatikstudium anfangen wollen oder können.
Bitte beachten Sie:
Das Eignungsfeststellungsverfahren hat mit der Einschreibung an der LMU zunächst nichts zu tun. Daher werden für das Eignungsfeststellungsverfahren selbst auch keine weiteren Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung usw.) benötigt.
Die eventuelle Anerkennung von Scheinen und Prüfungsleistungen aus früheren Studien hat mit dem Eignungsfeststellungsverfahren ebenfalls nichts zu tun und wird im Einzelfall nach der Einschreibung geprüft.
Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung als Student an der LMU. Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich als Student einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz!
Nähere Informationen finden Sie in der Studentenkanzlei .
Personen, die sich sowohl an der TU München, als auch an der LMU bewerben wollen, müssen zwei getrennte Bewerbungen losschicken.
Alle notwendigen Informationen sollten entweder auf dieser Seite, auf dem Antragsbogen oder in den verschickten Bescheiden enthalten sein.
Sollte es trotzdem noch Unklarheiten geben, finden Sie hier Ihre Ansprechpartner. Wir werden jedoch auf keinen Fall Informationen über Art und Inhalt der Klausuren geben: